beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Asch-Grundstück John“. Die Vorgaben werden lediglich durch den geplanten Bau einer zweiten Garage mit Carport (südlich vom Wohnhaus) nicht eingehalten.

 

Aus diesem Grund sind isolierte Befreiungen notwendig von A-Festsetzungen:

Satzung Pkt. 2.2          Die maximale überbaubare Grundfläche aller Nebengebäude, einschließlich Garagen, darf 50 m² pro Parzelle nicht übersteigen. Geplant sind ca. 66,4 m².

Satzung Pkt. 6.1          Garagen dürfen nur auf den in der Planzeichnung hierfür festgesetzten Flächen (GA) oder innerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden. Garage mit Carport im Süden steht komplett außerhalb (33,3 m²).

Plan Pkt. 4                   Ein- und Ausfahrt. Festgesetzt ist nur eine Ein- und Ausfahrt für Garage Nord. Es ist eine zweite Ein- und Ausfahrt notwendig.

 

Ein entsprechender Antrag auf isolierte Befreiung liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände. Der Umbau des Hauptgebäudes kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 26/2015; von Anton Wiedenmann zur Errichtung einer zweiten Garage mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 206/6 Gemarkung Asch, Roßschwemme 3; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen