Sachvortrag:
Der Bürgermeister trägt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Friedhofssatzung vom 06.08.2015 vor. Aufgrund einer Rechtsänderung erfolgt die redaktionelle Anpassung der Satzung und es wurde in § 3 „Benutzungszwang“ Absatz 1 der Buchstabe „a) die Benutzung des Leichenhauses“ ersatzlos gestrichen.
Beschluss:
Auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung zur 2. Änderung der Friedhofssatzung:
Satzung zur 2. Änderung
der Satzung über die Benützung der Bestattungseinrichtungen
der Gemeinde Unterdießen
(Friedhofssatzung)
§ 1
Änderung der
Satzung
(1) In § 3 Absatz 1 wird der Buchstabe a) ersatzlos gestrichen.
Die bisherigen Buchstaben b) und
c) werden zu a) und b).
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen