beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister trägt den Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 06.08.2015 vor. Aufgrund einer Prüfungsfeststellung der Rechnungsprüfung wurde der § 5 „Bestattungsgebühren“ dahingehend geändert, dass nur der Betrag, der von dem beauftragten Dienstleister der Gemeinde in Rechnung gestellt wird, erhoben wird. Weiterhin wurde in § 4 Absatz 2 Satz 1 in den Klammern „§ 20“ durch „§ 19“ ersetzt.


Beschluss:

 

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung):

 

Satzung zur 3. Änderung der

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterdießen (Friedhofsgebührensatzung)

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1)   In § 4 Absatz 2 Satz 1 wird in den Klammern „§ 20“ durch „§ 19“ ersetzt.

 

(2)   § 5 erhält folgende neue Fassung:

 

Als Gebühr für die Grabherstellung je Grabstelle (Ausheben und Schließen des Grabes, Versenken des Sarges, Säuberung der Grabumgebung sowie Abtransport des überschüssigen Aushubmaterials in eine Deponiestelle) wird der Betrag erhoben, der von dem dafür beauftragten Dienstleister der Gemeinde in Rechnung gestellt wird.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen