Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Flößerweg“. Bei der Ausführung wurde von der Planung des genehmigten Bauantrages abgewichen (AZ B-1207-2014-2). Die nun erforderliche Tektur weicht in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung ist:
- Überschreitung der Baugrenze mit der Terrassenüberdachung um 3,81 m²
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 36/2015; Anbau einer Terrassenüberdachung an bestehendes Wohnhaus (Tektur), auf dem Grundstück FlNr. 76/4 Gemarkung Seestall, Flößerweg 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen