beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Südlich Stockstraße“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung ist:

-          zulässige Länge der Grenzbebauung für Garagen 7,5 m (A-Festsetzungen 5.5),

geplant 9 m

Die Unterschrift des betroffenen Nachbarn liegt vor (sogar als Abstandsflächenübernahme).



Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen