Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Südlich Stockstraße“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung ist:
- zulässige Länge der Grenzbebauung für Garagen 7,5 m (A-Festsetzungen 5.5),
geplant 9 m
Die Unterschrift des betroffenen Nachbarn liegt vor (sogar als Abstandsflächenübernahme).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen