Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die große Nachfrage nach Bauplätzen von Einheimischen.
Daher sollte für den zweiten Bauabschnitt der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Für das Gebiet südlich des Anwesen ehemals Schlichtherle, westlich des
Wirtschaftsweges zwischen ehemals Schlichtherle und EDEKA-Markt und östlich im
Anschluss an den Bauabschnitt I, der die östlichen Teilflächen der Grundstücke
mit den FlNrn. 572 und 573 jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke
FlNrn. 572/4 und 572/7 jeweils Gemarkung Leeder
im Westen Grundstücke FlNr. 572 Tfl.
und 573 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück FlNr. 574
Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück FlNrn. 306
Gemarkung Leeder (Wirtschaftsweg)
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als „Allgemeines
Wohngebiet“ (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt.
Das Baugebiet soll
unterschiedliche Baugrundstücke für vorrangig einheimische Bewerber anbieten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen