beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die große Nachfrage nach Bauplätzen von Einheimischen.

Daher sollte für den zweiten Bauabschnitt der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.


Beschluss:

 

Für das Gebiet südlich des Anwesen ehemals Schlichtherle, westlich des Wirtschaftsweges zwischen ehemals Schlichtherle und EDEKA-Markt und östlich im Anschluss an den Bauabschnitt I, der die östlichen Teilflächen der Grundstücke mit den FlNrn. 572 und 573 jeweils Gemarkung Leeder  umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstücke FlNrn. 572/4 und 572/7 jeweils Gemarkung Leeder

 

im Westen                   Grundstücke FlNr. 572 Tfl. und 573 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 574 Gemarkung Leeder

 

im Osten                     Grundstück FlNrn. 306 Gemarkung Leeder (Wirtschaftsweg)

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt.

 

Das Baugebiet soll unterschiedliche Baugrundstücke für vorrangig einheimische Bewerber anbieten.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        15     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen