beschlossen

Ja: 15, Nein: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 18. Sitzung vom 15.01.2015 TOP I.7 liegt der Vorentwurf/Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 08.10.2015 vor.

 

Eine Übersicht mit den vorgenommenen Änderungen wurde dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt.

 

Zur Festsetzung A.9.3.1 sollte die Größenbeschränkung für die Nebenanlagen bedarfsgerecht geregelt werden.


Beschluss:

 

Der Vorentwurf/Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Seestall „Flößerweg“ im nordwestlichen Bereich für eine Teilfläche von ca. 250 m² des kartierten Biotopes und im südlichen Bereich in Richtung Lech in der Fassung vom 08.10.2015 wird mit folgender Änderung gebilligt:

 

In der Festsetzung A.9.3.1 ist die Größenbeschränkung für die Nebenanlagen auf 30 m² zu reduzieren.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen