Sachvortrag:
Für diese Bebauungsplanänderung kann das vereinfachte Verfahren nach §
13 BauGB angewendet werden, da
· die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden und
· weder die
Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet oder vorbereitet wird,
· noch Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von
FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Ebenfalls kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Somit kann die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen werden (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Seestall „Flößerweg“ wird im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Seestall „Flößerweg“ in der gebilligten Fassung vom 08.10.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen