abgelehnt

Ja: 0, Nein: 16

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Mühlgasse“ 3. und 5. Änderung, weicht aber in fünf Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiungen gestellt.

Die Abweichungen sind:

  1. Bebauung mit Einzelhaus, Vorgabe BBPL Doppelhaus-Bebauung (A 5.3).
  2. Rücksprung im Grundriss, Vorgabe BBPL keine Rücksprünge zulässig (C 5.1).
  3. Wandhöhe im Bereich des Rücksprunges 6,465 m, Vorgabe BBPL 4,10 m (C 2.4). Die allgemeine Wandhöhe beträgt 3,82 m.
  4. Beide Garagen verlassen die roten Baufenster.
  5. Das Hauptgebäude verlässt das blaue Baufenster im Süden (ca. 28,5 m²) und im Westen (ca. 4,25 m²).

Die Punkte 1-3 wurden bereits befreit (GRS vom 26.03.2015; Top 2).

Die Punkten 4 und 5 wurden durch die Verwaltung mit dem LRA vorbesprochen. Eine Befreiung zu Punkt 4 wird als möglich angesehen. Bei Punkt 5 werden jedoch die Grundzüge der Planung nach Ansicht des LRA berührt. Seitens der Verwaltung wird ebenfalls diese Ansicht vertreten.

Es bestünde die Möglichkeit dass durch die Verschiebung des Baufensters (Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung des Abstandes zum landw. Anwesen Schuster) ordnungsgemäße Zustände hergestellt werden könnten. Dies könnte sich der Gemeinderat mit 8:8 Stimmen (Meinungsbild) vorstellen. Änderung Bebauungsplan bitte als TOP für GRS 22.10.2015 aufnehmen.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 39/2015; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Tektur), auf dem Grundstück FlNr. 560/9 und 560/10; Gkg. Leeder, Schulstraße 18; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    16         Stimmen (Der Antrag ist somit abgelehnt)