beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 32. Sitzung vom 30.07.2015 TOP I.7 hat die Architektin Frau Winzinger alle Anwesen der Ortskernbebauungspläne „Leeder Oberdorf Ost 2“ und Asch „Ortskern 1“ jeweils einschließlich der 1. Änderung überprüft. Sie stellt das Ergebnis der Berechnung der WE und die Stellplatzsituation in 4 Varianten anhand der Listen vom 13.10.2015 vor und erläutert die Variante 3 und 4 anhand der Pläne vom 30.09.2015/13.10.2015 (mit und ohne Einzeichnung der Stellplätze auf jedem Grundstück bei einer Annahme von 1 WO/250 m² Grundstücksfläche). Die Listen und Pläne wurden dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt.

 

Es gibt 4 Varianten für die Wohneinheitenberechnung:

Variante 1: Berechnung der WE nach der Wohnfläche und nach der  Restgrundstücksfläche (abzügl. bebauter Fläche)

Variante 2: Berechnung der WE nach der Wohnfläche

Variante 3 + 4: Berechnung der WE nach der Grundstücksgröße (200 m²/1 WO + 250 m²/1 WO)

 

Weiterhin geht Frau Winzinger gesondert auf die Grundstücke mit den FlNrn. 150/6 Gemarkung Asch und 143 Gemarkung Leeder ein, durch die die Überarbeitung der Pläne ausgelöst wurde.


Beschluss:

 

Die Ortskernbebauungspläne „Leeder Oberdorf Ost 2“ und Asch „Ortskern 1“ jeweils einschließlich der 1. Änderung sollen anhand der Variante 3 (200m²/1 WO) der Wohneinheitenberechnung der Architektin Frau Winzinger vom 13.10.2015 überarbeitet werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen