beschlossen

Ja: 8, Nein: 7

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 36. Sitzung vom 08.10.2015 TOP I.3 trägt der Bürgermeister das Schreiben von Herrn und Frau Schönhofer vom 13.10.2015 sowie die Bestätigung der Familie Stancu vor.

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist in Bezug auf das Baufenster für das Hauptgebäude erforderlich (Verschiebung um 3 m nach Süden und um 0,50 m nachWesten). Hier ist jedoch der Immissionsschutzradius von 60 m zum landwirtschaftlichen Anwesen im Süden einzuhalten. Durch den Rücksprung am Gebäude im Süd-Westen kann trotz entsprechender Verschiebung des Baufensters der Radius eingehalten werden. Es befindet sich nur noch die Terrasse im Immissionsschutzradius.

Für die Garagen kann eine Befreiung von den Festsetzungen erteilt werden, die Anpassung der Baufenster für die Garagen (Verschiebung nach Norden) kann evtl. auch in die Bebauungsplanänderung aufgenommen werden. Durch den Rücksprung am Gebäude im Süd-Westen, befindet sich dann nur noch die Terrasse im Immissionsschutzradius.

 

Es wurde die Stellungnahme des Landratsamtes Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Herr König, eingeholt. Er teilt mit, dass der Radius von 60 m (Immissionsschutzradius zum landwirtschaftlichen Anwesen im Süden) aus der alten Richtlinie zur Abstandsbestimmung (Abstandsdiagramm des LfU von 2003) resultiert. Dieser Radius wurde als rechtsverbindliche Festsetzung in den Bebauungsplan in der Fassung vom 10.09.2009 aufgenommen.

Die aktuelle Beurteilung müsste nach der „Methode zur Abstandsbestimmung - Geruch“ (VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 vom November 2012) erfolgen, wonach sich aber ein größerer Schutzabstand als 60 m ergeben würde. Gegen eine Wohnbebauung innerhalb des Radius von 60 m müssten daher auch nach der aktuellen Beurteilung aus immissionsschutzfachlicher Sicht Einwendungen vorgebracht werden.

Nach dem vorliegenden Plan wäre aber noch ein näher Rücken der Wohngebäude Nr. 11 und 12  bis direkt an den Radius möglich (dazu zählen nicht Außenbereiche wie Terrassen und Garagen, die sich innerhalb des Radius befinden können).

 

Die Planerin, Frau Winzinger, nimmt zum geplanten Bauvorhaben ebenfalls Stellung. Aus ihrer Sicht bestehen gegen die Verschiebung des Baufensters für das Hauptgebäude nach Süden und nach Osten bis zum Immissionsschutzradius keine Bedenken. Lediglich die Änderung in Bezug auf die Garagen widerspricht dem städtebaulichen Ziel, demnach die Gebäude die Straße säumen sollen, nicht die Garagen.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Fuchstal I „Mühlgasse“ in der Fassung der 5. Änderung soll geändert werden und das Baufenster für das Hauptgebäude um ca. 3 m nach Süden und ca. 0,50 m nach Westen bis direkt an den Rand des Immissionsschutzradius verschoben werden sowie die beiden Baufenster für die Garagen entsprechend angepasst werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird in einer der nächsten Sitzungen gefasst.

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens (Planungskosten und Verwaltungskostenpauschale) haben die Antragsteller zu tragen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    7           Stimmen