beschlossen

Ja: 13, Nein: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 32. Sitzung vom 30.07.2015 TOP I.4 wurden die beschlossenen Änderungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden sowie das Ergebnis der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung, das im Entwurf der Rasterlärmkarte vom 21.09.2015 dargestellt wurde, eingearbeitet.

 

Im Entwurf vom 05.11.2015 ergeben sich gegenüber dem Vorentwurf vom 21.05.2015 in Bezug auf den Immissionsschutz folgende Änderungen:

  • Die beiden nördlichen Grundstücke entfallen für eine Bebauung. Hier treten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für WA-Gebiete vor allem durch den Gewerbebetrieb im Westen auf. Da weder eine Abschirmung nach Westen möglich ist noch nutzungsbedingte Beschränkungen in Richtung Westen zumutbar sind, muss in diesem Bereich der erforderliche Mindestabstand der Wohnbebauung zum Gewerbebetrieb eingehalten werden. Von der Fa. Amberg wurde ein Verzicht auf den Staplerbetrieb während der Nachtzeit, also vor 06.00 Uhr, zugesichert, sodass keine noch größeren Abstände durch diese nächtlichen Immissionen notwendig werden. Diese Fläche wird private Grünfläche im Eigentum der Gemeinde ohne Nutzungszuweisung.
  • Auf dem dritten Grundstück von Norden wurde das Baufenster nach Süden verschoben, um den Mindestabstand einhalten zu können. Auf den weiteren Grundstücken Richtung Süden ist eine Wohnbebauung ohne Einschränkungen bzw. zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen möglich.
  • Der Straßenansatz für die Erschließung des Bauabschnittes II wurde geringfügig nach Süden verschoben.
  • Die weiteren südlichen Grundstücke sowie deren Baufenster wurden durch die Verschiebung nach Süden angepasst.

Weiterhin wurde hinsichtlich des Ortsrandes und dessen Pflege folgendes geändert:

  • Die Ortsrandeingrünung mit Pflanzbindung im Süden und Osten wurde von öffentlicher Grünfläche zu privater Grünfläche umdeklariert. Um die festgesetzte Pflanzung sicher zu stellen, könnte die Pflanzung durch die Gemeinde erfolgen und die Pflege durch die Eigentümer durchgeführt werden (Regelung der Pflanzung und Pflege durch Vertrag).

Beschluss:

 

Bezüglich der Einfriedung und Bepflanzung und die Pflege wird die Variante c vom Planer vorgeschlagen

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen

 

 

 

Die Satzung des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd I“ für den Bereich südlich des Anwesens ehemals Schlichtherle entlang der Kreuzstraße bis Höhe Ahornweg vom 05.11.2015, in der das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung bereits berücksichtigt wurde sowie die Begründung in der Fassung des vorläufigen Standes vom 05.11.2015 einschließlich des Umweltberichts in der Fassung des vorläufigen Standes vom                          , die jeweils noch an die schriftliche Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung anzupassen sind, werden gebilligt.

Die schriftliche Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wird nachgereicht und wird Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Regelung c ist im Bebauungsplan und im Kaufvertrag aufzunehmen. Die Grünfläche darf zum Ortsrand hin nicht eingefriedet werden.

Der Plan erhält das Fassungsdatum des schriftlichen Schallschutzgutachtens.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen