Beschluss:
In Weiterführung der 38. Sitzung vom 05.11.2015 TOP I.2 wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan Leeder „Kreuzstraße Süd I“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der gebilligten Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen