beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

Bei der überörtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass sich der Geltungsbereich der Satzung bisher  nicht auf das gemeindliche Leichenhaus in Oberdießen erstreckt. Dies ist zu ändern.


Beschluss:

Satzung zur 3. Änderung

der Satzung über die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterdießen

(Friedhofssatzung)

 

vom 10.11.2015

 

 

 

Auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung zur 3. Änderung der Friedhofssatzung:

 

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

Geltungsbereich

 

Die Gemeinde Unterdießen unterhält nach Maßgabe dieser Satzung zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung den Friedhof mit Leichenhaus an der Pfarrkirche St. Nikolaus, der im Eigentum der Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus steht, sowie das Leichenhaus in Oberdießen.

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Unterdießen, 00.11.2015

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen