Sachvortrag:
Bei der überörtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass sich der Geltungsbereich der Satzung bisher nicht auf das gemeindliche Leichenhaus in Oberdießen erstreckt. Dies ist zu ändern.
Beschluss:
Satzung zur 3. Änderung
der Satzung über die Benützung der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterdießen
(Friedhofssatzung)
vom 10.11.2015
Auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung zur 3. Änderung der Friedhofssatzung:
§ 1
Änderung der
Satzung
Geltungsbereich
Die
Gemeinde Unterdießen unterhält nach Maßgabe dieser Satzung zum Zwecke einer
geordneten und würdigen Totenbestattung den Friedhof mit Leichenhaus an der
Pfarrkirche St. Nikolaus, der im Eigentum der Kath. Kirchenstiftung St.
Nikolaus steht, sowie das Leichenhaus in Oberdießen.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Unterdießen, 00.11.2015
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen