Sachvortrag:
Das gemeindliche Bestattungswesen ist eine kostenrechnende Einrichtung und als solche kostendeckend zu betreiben. Anhand der Prüfungsfestsstellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung erfolgte eine Neukalkulation der Gebühren.
Beschluss:
Satzung zur 4. Änderung der
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterdießen (Friedhofsgebührensatzung)
vom 10.11.2015
Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung):
§ 1
Änderung der Satzung
§ 1
Änderung der Satzung
(1) § 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Grabnutzungsgebühr beträgt für die
a .Einzelgrabstätte
610,00 €
b. Doppelgrabstätte 1.220,00
€
c. Kindergrabstätte 150,00
€
d. Urnengrabstätte 500,00
€
e. Urnennische 390,00
€
f. Ehrengrabstätte gebührenfrei
Zulassung der Bestattung von Personen welche nicht Gemeindeeinwohner waren. 50,00 €
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde
Unterdießen
Unterdießen,
...11.2015
(DS)
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen