beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 37. Sitzung vom 22.10.2015 TOP I.2 ist nun aufgrund der beschlossenen Überarbeitung des Ortskernbebauungsplanes in Bezug auf die zulässige Anzahl der Wohneinheiten eine Änderung des Ortskernbebauungsplanes erforderlich. Der Bereich der 1. Änderung des Ortskernbebauungsplanes, Grundstück FlNr. 148 Gemarkung Asch (seniorengerechtes Wohnen), muss herausgenommen werden, da ansonsten nur noch 10 WE zulässig wären.

Zusätzlich können für ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück mit der FlNr. 150/6 Gemarkung Asch, Römerkesselstraße 1a, zusätzliche Änderungen vorgenommen werden.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 21.12.2001 in Kraft getretene Bebauungsplan Asch Ortskern 1 „westlich der Pfarrkirche“ mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2001 wird für den kompletten Geltungsbereich mit Ausnahme des Grundstückes FlNr. 148 Gemarkung Asch geändert.

 

Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Asch Ortskern 1 „westlich der Pfarrkirche“, mit Ausnahme des Grundstückes mit der FlNr. 148 Gemarkung Asch, der die Grundstücke mit den FlNrn. 146 Tfl., 147, 147/3, 149, 150, 150/3, 150/6, 151, 37/23 Tfl., 37/24 Tfl. und 37/5 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 148, 37/24 Tfl. und 37/9 (Dorfstraße) jeweils Gemarkung Asch

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 355 Gemarkung Asch (Kreisstraße LL16 „Lechsbergstraße“)

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 521 Gemarkung Asch (Staatsstraße St2055 „Römerkesselstraße“)

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 146 Tfl., 144, 140, 150/4 und 37/5 Tfl. jeweils Gemarkung Asch

 

Die Änderung umfasst die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten gemessen an der Grundstücksgröße (pro 200 m² Grundstücksgröße 1 WE zulässig) unter Berücksichtigung der Stellplatzsituation.

Zusätzlich sollen für das Grundstück mit der FlNr. 150/6 Gemarkung Asch, Römerkesselstraße 1a, folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • Änderung des Baufensters (Vergrößerung und Drehung von Ost-West nach Nord-Süd)
  • Änderung der Firstrichtung (von Ost-West nach Nord-Süd)
  • Änderung des Haustyp (von Haustyp CA – Flachdachsattelhaus - in Haustyp AA – Einfirsthof -)

 

Durch diese Änderung soll einerseits eine Nachverdichtung im Ortskernbereich ermöglicht werden, um durch die Nutzung möglicher innerörtlicher Entwicklungspotentiale den Flächenverbrauch im Außenbereich zu verlangsamen und andererseits ein geplantes Bauvorhaben in diesem Bereich ermöglicht werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        17     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an die Architektin Frau Winzinger, Schützenstraße 13, 86911 Dießen am Ammersee erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen