Sachvortrag:
In Weiterführung der 37. Sitzung vom 22.10.2015 TOP I.2 ist nun aufgrund
der beschlossenen Überarbeitung des Ortskernbebauungsplanes in Bezug auf die
zulässige Anzahl der Wohneinheiten eine Änderung des Ortskernbebauungsplanes
erforderlich. Der Bereich der 1. Änderung des Ortskernbebauungsplanes,
Grundstück FlNr. 148 Gemarkung Asch (seniorengerechtes Wohnen), muss
herausgenommen werden, da ansonsten nur noch 10 WE zulässig wären.
Zusätzlich können für ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück mit
der FlNr. 150/6 Gemarkung Asch, Römerkesselstraße 1a, zusätzliche Änderungen
vorgenommen werden.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 21.12.2001 in Kraft getretene
Bebauungsplan Asch Ortskern 1 „westlich der Pfarrkirche“ mit Begründung in der
Fassung vom 07.11.2001 wird für den kompletten Geltungsbereich mit Ausnahme des
Grundstückes FlNr. 148 Gemarkung Asch geändert.
Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Asch Ortskern 1 „westlich der Pfarrkirche“, mit Ausnahme des
Grundstückes mit der FlNr. 148 Gemarkung Asch, der die Grundstücke mit den
FlNrn. 146 Tfl., 147, 147/3, 149, 150, 150/3, 150/6, 151, 37/23 Tfl., 37/24
Tfl. und 37/5 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wird wie folgt
umgrenzt:
im Norden Grundstücke FlNrn. 148, 37/24
Tfl. und 37/9 (Dorfstraße) jeweils Gemarkung Asch
im Westen Grundstück FlNr. 355 Gemarkung
Asch (Kreisstraße LL16 „Lechsbergstraße“)
im Süden Grundstück FlNr. 521
Gemarkung Asch (Staatsstraße St2055 „Römerkesselstraße“)
im Osten Grundstücke FlNrn. 146
Tfl., 144, 140, 150/4 und 37/5 Tfl. jeweils Gemarkung Asch
Die Änderung umfasst die Erhöhung der zulässigen Anzahl der
Wohneinheiten gemessen an der Grundstücksgröße (pro 200 m² Grundstücksgröße 1
WE zulässig) unter Berücksichtigung der Stellplatzsituation.
Zusätzlich sollen für das Grundstück mit der FlNr. 150/6 Gemarkung Asch,
Römerkesselstraße 1a, folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Änderung des
Baufensters (Vergrößerung und Drehung von Ost-West nach Nord-Süd)
- Änderung der
Firstrichtung (von Ost-West nach Nord-Süd)
- Änderung des
Haustyp (von Haustyp CA – Flachdachsattelhaus - in Haustyp AA –
Einfirsthof -)
Durch diese Änderung soll einerseits eine Nachverdichtung im
Ortskernbereich ermöglicht werden, um durch die Nutzung möglicher
innerörtlicher Entwicklungspotentiale den Flächenverbrauch im Außenbereich zu
verlangsamen und andererseits ein geplantes Bauvorhaben in diesem Bereich
ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an die Architektin Frau Winzinger,
Schützenstraße 13, 86911 Dießen am Ammersee erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen