beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 32. Sitzung vom 30.07.2015 TOP I.5 stellt Herr Prells das überarbeitete städtebauliche Konzept vom 19.11.2015 vor, in dem das Ergebnis der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung (dargestellt in der Rasterlärmkarte vom 21.09.2015) berücksichtigt wurde (mehr Abstand nach Norden zum Baugeschäft und 20 m Abstand zum Gelände ehemals Schlichtherle und EDEKA wie seinerzeit vom Gutachter empfohlen, im Gegenzug weniger Ortsrandeingrünung im Süden als private Grünfläche analog BA I (westl. Teilbereich für Mulde und Wall wegen Taufluten/Hochwasser wie im BA I), überarbeitete Erschließung mit durchgängiger Schleife mit Verzicht auf Wendeanlage zur Flächenersparnis, Fußwegverbindung ins Nahversorgungszentrum, Veränderte Anordnung der Gebäude).

 

Weiterhin wurden für die Planung für die Bauabschnitte II und III die nachfolgenden Punkte geprüft und berücksichtigt:

  • Zur Solartechnische Optimierung stellt Herr Prells die Schattensimulation zum überarbeiteten städtebaulichen Konzept vor.
  • Bezüglich der Straßengestaltung als Spielstraße sollte die konkrete Gestaltung der Straße im städtebaulichen Konzept abgewartet werden (Durchgangsstraße oder Wohnstraße). Die Festlegung einer Spielstraße ist eine verkehrsrechtliche Regelung, die nicht verbindlich im BPlan festgelegt werden muss.
  • Die südliche Ortsrandpflege sollte einheitlich analog dem Bauabschnitt I geregelt werden und auch entsprechend in den BPlänen und in den Kaufverträgen aufgenommen werden:

-          Grünstreifen im Privateigentum

-          Keine Einfriedung des Grünstreifens zum Ortsrand hin

-          Pflanzung gem. dem BPlan erfolgt durch die Gemeinde

-          Pflege erfolgt durch den Eigentümer

  • Gemäß der Aussage der LEW besteht bezüglich eines Batteriespeichers als Pufferspeicher keine Möglichkeit für ein Modellprojekt. Somit muss keine Fläche vorgehalten werden.
  • Im Süden kann eine durchgehende Bebauung ohne Verbindung zum bestehenden Wirtschaftsweg geplant werden. Der Wirtschaftsweg wird nicht bis direkt zum Baugebiet benötigt.

 

Bezüglich der Berücksichtigung eines geplanten Mehrgenerationenhauses auf einem bestimmten Grundstück sollte noch etwas abgewartet werden, bis die Struktur für diesen Bauabschnitt vorliegt.


Beschluss:

 

Das überarbeitete städtebauliche Konzept vom 19.11.2015 wird als Grundlage für die Bebauungspläne Leeder „Kreuzstraße Süd II und Süd III“ (Bauabschnitt II und III) mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  • Statt Fortführung des Gehweges soll auf einen Bauplatz verzichtet werden und ein Grünstreifen ca. 2 m eingebracht werden um sich die Gehwegsituation für die Zukunft nicht gänzlich zu verbauen. Dieser ist so anzupflanzen dass ein Durchgang nicht möglich ist.
  • Statt Doppelhaus soll auf diesen Grundstücken auch ein Mehrgenerationenhaus oder 4 Familienhaus möglich sein (Mindestgröße ca. 740 m²)
  • Die südlichen Grünflächen werden Analog BA I den Grundstücken zugeschlagen, evtl. mit einer eigenen Flurnummer
  • BA II ist der Bereich zwischen BA I und dem bestehenden Feldweg, dieser Bereich wird überplant.
  • BA III bleibt im Hintergrund auf dem Papier

Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen