Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die bestehenden Hebesätze.
Beschluss:
Steuersätze (Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer)
Grundsteuer
a) für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 290 v. H.
b) für die Grundstücke B 280 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen