Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Bereich des BBPL „Wegäcker“, weicht aber in zwei Punkten von den
Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.
Die
Abweichungen sind von A-Festsetzungen:
-
Pkt. 4.5
Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Die
Werbeanlage befindet sich außerhalb
-
Pkt. 6.3
Werbeanlagen sind lediglich an Fassaden zulässig. Die Werbeanlage steht frei.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Einwände. Die Zustimmung des Gemeinderates wurde in
der Sitzung vom 19.11.2015; Top 3; bereits signalisiert.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 45/2015, zur Erstellung einer Ständeranlage mit Beschriftung, unbeleuchtet, mit Speisekartenaushang (4 x A4), Ausleuchtung Bodenstrahler, auf dem Grundstück FlNr. 539/38; Gkg. Leeder, Josef-Schöner-Str. 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen