beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Wegäcker“, weicht aber in zwei Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Die Abweichungen sind von A-Festsetzungen:

-          Pkt. 4.5 Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Die

Werbeanlage befindet sich außerhalb

-          Pkt. 6.3 Werbeanlagen sind lediglich an Fassaden zulässig. Die Werbeanlage steht frei.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände. Die Zustimmung des Gemeinderates wurde in der Sitzung vom 19.11.2015; Top 3; bereits signalisiert.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 45/2015, zur Erstellung einer Ständeranlage mit Beschriftung, unbeleuchtet, mit Speisekartenaushang (4 x A4), Ausleuchtung Bodenstrahler, auf dem Grundstück FlNr. 539/38; Gkg. Leeder, Josef-Schöner-Str. 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen