Entwurf

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister trägt die Anfrage, den Antrag von Herrn Echtler vom 20.11.2015, sowie den Aktenvermerk von SG 31 vom 08.12.2015 vor und erläutert anhand des Lageplanes und der Vereinbarung den derzeitigen Rechtsstand zur Kostenregelung der Entwässerungsleitung und des Grundstücksanschlusses für das Anwesen „Herdlehof 1 und 2, Grundstück FlNr. 321, Gemarkung Unterdießen;.


Beschluss:

 

Die zukünftigen Kosten für eine Erneuerung, Änderung und Unterhaltung für den Grundstücksanschluss,

- hier Erneuerung der Pumpe, trägt generell die Gemeinde Unterdießen –

- hier Revisionsschacht/Leitung auf Privatgrund trägt der Grundstückseigentümer Wartungskosten und -intervalle mit Auftragsvergabe Fachfirma Pumpen obliegt der Gemeinde Unterdießen. Eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Unterdießen auf dem Grundstück FlNr. 321 Gemarkung Unterdießen ist einzutragen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen