Nachtrag: 03.12.2015

Entwurf

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 18. Sitzung vom 14.07.2015 TOP I.2 wurde aufgrund der Stellungnahmen des WWA Weilheim vom 08.07.2015 und des LRA Landsberg am Lech – Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde vom 13.07.2015 nochmals Rücksprache mit der Unteren Bodenschutz-/Abfallbehörde, Herrn Eringer und Frau Gulewitsch genommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „östlich des Bahnhofs“ war diese Altlastenfläche auf den Grundstücken FlNrn. 499 und 499/1 jeweils Gemarkung Unterdießen noch nicht bekannt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zeitlich mit dem Inkrafttreten des Bodenschutzgesetztes zusammengefallen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde damals nicht fehlerhaft die ehemalige Müllgrube bei der Abwägung unberücksichtigt gelassen hat. Aus alten Unterlagen des Landkreises Kaufbeuren kann entnommen werden, dass diese Deponie ca. 4.000 m² groß, 4 m tief, in den Hang hineingeschüttet und als Hausmülldeponie genutzt wurde.

 

Aufgrund des vorliegenden behördlichen Handlungsdefizites seit der Verdachtsflächenerfassung müsste das LRA Landsberg am Lech im Zuge der Amtsermittlung tätig werden und die erforderlichen Untersuchungen durchführen. Die sich hieraus ergebenden Maßnahmen hätte dann die Gemeinde zu tragen.

Bei einer nachträglichen Änderung des Bebauungsplanes sind in die Abwägung alle aus fachlicher Sicht erforderlichen Umstände einzustellen, die sich auf die aktuelle Planung auswirken können, dies ist die Forderung einer lateralen und vertikalen Abgrenzung der Altlastenverdachtsfläche mit Gefährdungsabschätzung zum Thema Deponiegas. Da durch die Erhöhung des Baurechts eine erhöhte Gefahrenlage für z.B. einen größeren Personenkreis entsteht und sich somit insgesamt verschärft, sind die Untersuchungen von der planenden Stelle zu veranlassen.

 

Es liegt nun das Angebot der Blasy + Mader GmbH vom 16.11.2015 für die mit dem LRA Landsberg am Lech abgestimmte Altlastenerkundung über 2.873,85 € inkl. MwSt vor. Schwerpunkt ist die Abgrenzung der Ablagerung und die maximale Tiefe. Je nach Ergebnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben im kritischen Bereich noch ergänzende Untersuchungen gefordert werden.


Beschluss:

 

Der Auftrag für die Altlastenerkundung auf den Verdachtsflächen mit den FlNrn. 499 und 499/1 jeweils Gemarkung Unterdießen wird an die Blasy + Mader GmbH, Eching, gemäß Angebot vom 16.11.2015 zum Angebotspreis von 2.873,85 € erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen