beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz ausgewiesen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen