beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Gemäß der Festsetzungen A. 8.4 des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd I“ ist auf der als Ortsrandeingrünung festgesetzten privaten Grünfläche (im Süden und teilweise im Osten) an der Grundstücksgrenze zur Landschaft hin eine durchgehende versickerungsfähige Mulde (Kies) mit einer Breite von 1 m und 0,5 m Tiefe zu gestalten und auf dem verbleibenden Streifen von mindestens 2 m Breite ist eine durchgehende Aufschüttung bis zu 0,5 – 0,8 m Höhe vorzusehen. Diese Fläche ist gem. Festsetzung A.8.5 außerhalb dieser Mulde mit einer Pflanzdichte von 3 Gehölzen/10 m² mit standortheimischen Gehölzen und Bäumen zu bepflanzen. Diese Maßnahmen dienen der Ortsrandeingrünung und den aus wasserwirtschaftlichen Gründen gebotenen Schutz vor Überschwemmungen.

Bereits in der Sitzung am 05.11.2015, TOP I.2 wurde die Variante c der Bewertung der Ortsrandeingrünung des Planers (private Fläche – keine Einfriedung zum Ortsrand hin, Pflanzungen durch Gemeinde, Pflege durch Anlieger) auf dessen Vorschlag hin beschlossen, um sicherzustellen, dass die Pflanzmaßnahmen ordnungsgemäß entsprechend den Festsetzungen ausgeführt werden. Die Gemeinde sollte auch die Kosten und die Beauftragung der Mulde und der Aufschüttung übernehmen.


Beschluss:

 

Die Ausführung der in den Festsetzungen A.8.4 (Mulde und Aufschüttung) und 8.5 (Pflanzgebot) des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd I“ festgesetzten Maßnahmen werden durch die Gemeinde beauftragt und die Kosten dafür von der Gemeinde übernommen. Die Pflege und der evtl. notwendige Ersatz von eingegangenen Bäumen oder Sträucher ist auf eigene Kosten von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.

Dies soll in den Kaufvertrag bei den betreffenden Grundstücken aufgenommen werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen