beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über das Honorarangebot der Architektin Frau Winzinger vom 09.12.2015 für die Änderungen der Ortskernbebauungspläne Asch Ortskern 1 „westlich der Pfarrkirche“ und Leeder „Oberdorf Ost 2“, das dem Gemeinderat im RI vorlag. Bei einer Berechnung nach Honorarzone I der HOAI bei Ansatz des Gesamtfläche der Bebauungspläne ergibt sich für den Ortskernbebauungsplan Asch ein Honorar in Höhe von netto 5.000 € und für den Ortskernbebauungsplan Leeder ein Honorar von netto 12.276,74 €. Frau Winzinger schlägt jedoch aufgrund der geringfügigen Änderungen vor, die Bebauungsplanänderungen nach den tatsächlich anfallenden Stunden abzurechnen, da dies auf jeden Fall günstiger ist (gem. Kostenschätzung ca. netto 6.050 €).


Beschluss:

 

Dem Honorarvorschlag von Frau Winzinger vom 09.12.2015, die Änderungen der Ortskernbebauungspläne Asch Ortskern 1 „westlich der Pfarrkirche“ und Leeder „Oberdorf Ost 2“ nach den tatsächlich anfallenden Stunden mit einem Stundensatz von netto 100 € abzurechnen, wird zugestimmt. Hinzu kommt noch die Nebenkostenpauschale in Höhe von netto 250 €.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen