beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 15/2015; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, auf dem Grundstück FlNr. 341; Gemarkung Unterdießen, Bahnhofstr. 45; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherren feststellt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                                         (persönliche Beteiligung von GRM Robert-Foris)