vertagt

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über das Gespräch sowie über den Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes FlNr. 269/2 Gemarkung Unterdießen, Am Öschle 18, vom 05.01.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes Unterdießen „Das Öschle“, da durch die Verschärfung der EnEV ein höherer Dachaufbau notwendig ist und somit der Kniestock um 22 cm verringert werden müsste, um die höchstzulässige Wandhöhe gemäß des Bebauungsplanes einhalten zu können. Die Änderung sollte aus Sicht des Grundstückseigentümers an den heute durchführbaren technischen Standard angepasst sein oder sogar aus Nutzungsgründen zwei Vollgeschosse ermöglichen. Eine Befreiung von der Festsetzung der maximalen Wandhöhe möchte er nicht. Ebenfalls möchte er die Kosten für das Änderungsverfahren nicht übernehmen.

 

Gemäß den Festsetzungen des BPlanes sind zulässig:

  • mittiger Bereich: Einzelhausbebauung; maximal 2 Vollgeschosse; GR 110; max. 6,50 m Wandhöhe; Dachneigung 20 – 25 °
  • Randbereich: Einzelhausbebauung; maximal 2 Vollgeschosse, wobei das obere Vollgeschoss nur als ausgebautes Dachgeschoss zulässig ist; GR 130; max. 4,75 m Wandhöhe; Dachneigung 25 – 35 °
  • Süd-östliche Ecke des Randbereiches: Doppelhausbebauung; maximal 2 Vollgeschosse, wobei das obere Vollgeschoss nur als ausgebautes Dachgeschoss zulässig ist; GR 90; max. 4,75 m Wandhöhe; Dachneigung 25 – 35 °

Gemäß der Begründung ist die Bebauung grundsätzlich mit zwei Vollgeschossen möglich, in Randlagen und zur angrenzenden Landschaft soll das Obergeschoss durch Dachausbau mit Kniestock gebildet werden. Die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sollen ein Mindestmaß an ortstypischer gestalterischer Einheit sichern.

 

Es gibt noch 4 weitere unbebaute Grundstücke im Randbereich und die beiden Grundstücke in der süd-östlichen Ecke des Randbereiches sind ebenfalls noch unbebaut.

Für die erstellten Bauten in diesem Randbereich wurden keine Befreiungen erteilt.

Die zuletzt bebauten Grundstücke im Randbereich lagen westlich des betreffenden Grundstückes (Am Öschle 12 und 14, Bauanträge von 2013, jeweils keine Befreiung erteilt).

 

Auf Grundlage der umliegenden/angrenzenden Bebauung im Süden außerhalb des BPlanes (hier E + D mit einer Wandhöhe ca. unter 5 m), der Festsetzungen des BPlanes und unter Berücksichtigung der Begründung des BPlanes wird vom LRA für die Errichtung von zwei Vollgeschossen keine Befreiung in Aussicht gestellt.


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen