Sitzung: 19.01.2016 2016/GUd/GR/025
vertagt
Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über das
Gespräch sowie über den Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes
FlNr. 269/2 Gemarkung Unterdießen, Am Öschle 18, vom 05.01.2016 zur
Änderung des Bebauungsplanes Unterdießen „Das Öschle“, da durch die
Verschärfung der EnEV ein höherer Dachaufbau notwendig ist und somit der
Kniestock um 22 cm verringert werden müsste, um die höchstzulässige
Wandhöhe gemäß des Bebauungsplanes einhalten zu können. Die Änderung sollte aus
Sicht des Grundstückseigentümers an den heute durchführbaren technischen
Standard angepasst sein oder sogar aus Nutzungsgründen zwei Vollgeschosse
ermöglichen. Eine Befreiung von der Festsetzung der maximalen Wandhöhe möchte
er nicht. Ebenfalls möchte er die Kosten für das Änderungsverfahren nicht
übernehmen.
Gemäß den Festsetzungen des BPlanes sind
zulässig:
- mittiger Bereich: Einzelhausbebauung;
maximal 2 Vollgeschosse; GR 110; max. 6,50 m Wandhöhe; Dachneigung 20 – 25
°
- Randbereich: Einzelhausbebauung;
maximal 2 Vollgeschosse, wobei das obere Vollgeschoss nur als ausgebautes
Dachgeschoss zulässig ist; GR 130; max. 4,75 m Wandhöhe; Dachneigung 25 –
35 °
- Süd-östliche Ecke des Randbereiches:
Doppelhausbebauung; maximal 2 Vollgeschosse, wobei das obere Vollgeschoss
nur als ausgebautes Dachgeschoss zulässig ist; GR 90; max. 4,75 m
Wandhöhe; Dachneigung 25 – 35 °
Gemäß der Begründung ist die Bebauung
grundsätzlich mit zwei Vollgeschossen möglich, in Randlagen und zur
angrenzenden Landschaft soll das Obergeschoss durch Dachausbau mit Kniestock
gebildet werden. Die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sollen ein
Mindestmaß an ortstypischer gestalterischer Einheit sichern.
Es gibt noch 4 weitere unbebaute Grundstücke
im Randbereich und die beiden Grundstücke in der süd-östlichen Ecke des
Randbereiches sind ebenfalls noch unbebaut.
Für die erstellten Bauten in diesem
Randbereich wurden keine Befreiungen erteilt.
Die zuletzt bebauten Grundstücke im
Randbereich lagen westlich des betreffenden Grundstückes (Am Öschle 12 und 14,
Bauanträge von 2013, jeweils keine Befreiung erteilt).
Auf Grundlage der umliegenden/angrenzenden
Bebauung im Süden außerhalb des BPlanes (hier E + D mit einer Wandhöhe ca.
unter 5 m), der Festsetzungen des BPlanes und unter Berücksichtigung der
Begründung des BPlanes wird vom LRA für die Errichtung von zwei Vollgeschossen
keine Befreiung in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen