beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zur Durchführung der Bebauungsplanänderung ist das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB anwendbar, da

  • es sich hier lediglich um eine Nachsteuerung in einem Bebauungsplanbereich handelt, um rechtmäßige Zustände herzustellen, ohne dass sich hier eine Baurechtsmehrung ergibt,
  • die Grundfläche der Bebauungsplanänderung weniger als 20.000 m² beträgt,
  • durch die Bebauungsplanänderung nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von Natura 2000-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.

Beschluss:

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Fuchstal I „Mühlgasse“ ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen