beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Demnach kann von der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Des Weiteren wird im beschleunigten Verfahren keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ferner wird vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

 

Die Öffentlichkeit wurde durch Aushang bereits über die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 25.01.2016 bis einschließlich 12.02.2016 informieren und äußern zu können, informiert.

 

Der bereits in der 41. Sitzung am 17.12.2015, TOP I.3 gefasste Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB muss aufgehoben werden.


Beschluss:

 

Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bei der Bebauungsplanänderung wird von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

 

Der Beschluss der 41. Sitzung vom 17.12.2015 TOP I.3 zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen