Sitzung: 28.01.2016 2016/GFu/GR/043
zur Kenntnis genommen
II.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 12 |
Grundstücksangelegenheit;
Erhöhung der Grundstückspreise bei einem Rückbehalt von bis zu 1/3 bei
Bauland, sowie Straßengrund innerorts und Erwerb von landwirtschaftlichen
Grundstücken zum Wegebau |
zugestimmt
Rückbehalt von Bauerwartungsland wird der Erwerb der Restfläche von 12,50 €/m² erhöht auf
13,-- €/m²
Landwirtschaftlicher Grund für Neubau Feldwege oder deren Verbreiterung wird erhöht von bisher 3,50 € auf
4,50 €/m²
Grundstückskäufe für Gewerbegebiet wird von bisher 12,50 € erhöht auf
Bleiben wie gehabt und werden bei Bedarf geändert
Grunderwerb oder -verkauf entlang von Straßen Innerorts, somit Bauland, wird erhöht von bisher 50,-- € auf
85,-- €/m²
Die Verpachtung von Flächen innerorts, die vom Anlieger nicht gekauft aber genutzt wurden, werden von bisher 0,50 €/m²/Jahr erhöht auf
1,50 €/m²/Jahr
Die bestehenden Gestattungsverträge sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzupassen. Die geänderten Preise gelten ab dem 01.01.2016.
TOP 13 |
Zuschußantrag des
Kindergartens Fuchstal zur Einstellung einer Vorpraktikantin ab 01.09.2016 |
zugestimmt
Die Gemeinde Fuchstal trägt 40 % der Kosten für beide Vorpraktikantinnen. Der Träger des Kindergartens ist Anstellungsbehörde und trägt 60 % der Kosten. Die Zustimmung gilt für das Kindergartenjahr 2016/2017.