Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2016 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2016 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden
Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem
Vorbericht 2016 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
742.200,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
518.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2016 auf 559.200 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der
Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende
Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2014 auf 5.063 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 110,45 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je Mitgliedsgemeinde
3.1 Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner € /Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 3.661 110,45 404.351,41 €
Unterdießen 1.402 110,45 154.848,59 €
Summe 5.063 559.200,00 €
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines
jeden Kalendermonats des Jahres 2016 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2017 bis 2019 wird ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen