beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2016 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes vor.

Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2016 erläutert und diskutiert.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                        742.200,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                        518.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1. Verwaltungsumlage

 

1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 559.200 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2014 auf 5.063 Einwohner festgesetzt.

 

1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 110,45 € festgesetzt.

 

2. Investitionsumlage              entfällt

 

3. Umlage je Mitgliedsgemeinde

 

3.1 Verwaltungsumlage

 

            Gemeinde        Einwohner       € /Einwohner               Verwaltungsumlage

            Fuchstal           3.661               110,45                         404.351,41 €

            Unterdießen    1.402               110,45                         154.848,59 €

            Summe            5.063                                                   559.200,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2016 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2017 bis 2019 wird ebenfalls genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen