beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Grundstückseigentümerin der Grundstücke mit den FlNrn. 534, 534/1 und 534/2 jeweils Gemarkung Leeder auf dem Bereich unmittelbar östlich im Anschluss an den Netto-Markt einen Lebensmittelmarkt mit Café errichten möchte. Da für den Lebensmittelmarkt eine Geschossfläche von mehr als 1.200 m² geplant ist, muss der Flächennutzungsplan für diesen Bereich von der dargestellten Mischgebietsfläche in eine Sondergebietsfläche geändert werden.


Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Fuchstal in der Fassung vom 15.11.2001 (wirksam am 02.04.2003) wird für den Bereich direkt östlich im Anschluss an den Netto-Markt bis zu einer Entfernung von 50 m zum Fuß- und Radweg entlang der Umgehungsstraße hin wie folgt geändert:

 

Für das Gebiet, das Teilflächen der Grundstücke mit den FlNrn. 534, 534/1 und 534/2 jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 535 Tfl., 538 und 535/8 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 534 Tfl., 534/1 Tfl. und 534/2 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 463 Gemarkung Leeder (Ortsverbindungsstraße Leeder – B17)

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 534 Tfl., 534/1 Tfl. und 534/2 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder

 

wird die bisher als „gemischte Baufläche (M)“ dargestellte Fläche als „Sondergebietsfläche Lebensmitteleinzelhandel (SO)“ (§ 1 Abs. 1 Nr.4  BauNVO) dargestellt.

 

Dadurch soll die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Café mit einer Geschossfläche von mehr als 1.200 m² ermöglicht werden.

Dies entspricht dem Ziel der gemeindlichen Entwicklungsvorstellungen, den östlichen Ortsrand entlang der Bahnhofstraße als Standort für Einzelhandelsbetriebe auszubauen.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt. Für die entstehenden Planungskosten sowie als Ersatz für die entstehenden Verwaltungskosten für Aufgaben, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Bauleitplanverfahrens) ist von der Vorhabenträgerin eine Pauschale zu entrichten. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde bereits abgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen