Beschluss:
In Weiterführung der 45. Sitzung vom 25.02.2016 TOP I.7 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 18.01.2016 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen