beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 45. Sitzung vom 25.02.2016 TOP I.11 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des nochmals überarbeiteten und gebilligten Vorentwurfes in der Fassung vom 28.01.2016, ergänzt am 18.02.2016 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen