Entwurf

Sachvortrag:

 

Das Bauvorhaben wurde 2015 mit Befreiungen vom Bebauungsplan „Mühlgasse“ genehmigt. Die tatsächliche Ausführung wich jedoch von der genehmigten Planung ab.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen und auf den Weg gebracht, der letzte Verfahrensschritt hierzu ist demnächst abgeschlossen

Die Voraussetzungen der Zulässigkeit nach § 33 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung, werden somit gegeben sein.

Für das Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben nach § 33 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen notwendig. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 39/2015; zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Tektur), auf den Grundstücken FlNr. 560/9 und 560/10; Gemarkung Leeder, Schulstraße 18; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen