Entwurf

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor (aus 2014).

Es handelt sich um eine Tektur zu AZ B-277-2014-2. Im Unterschied zu dieser genehmigten Planung ist ein erdgeschossiger Anbau von ca. 10 m² mit Pultdach hinzugekommen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen