Sitzung: 10.03.2016 2016/GFu/GR/046
Entwurf
Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Seestall-Mitterfelweg. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Die Planung weicht aber in drei Punkten vom Bebauungsplan ab.
A-Festsetzungen:
- 6.3.2 nur Satteldächer zulässig, geplant ist ein leicht geneigtes Flachdach
- 6.3.3 Dacheindeckung nur in naturrotem Dachstein zulässig, geplant Flachdachabdichtung, ggf. optional Begrünung
- 6.6.1 Garagen sind bezgl. Dachform, Dachneigung und verwendeten Materialien an das Wohnhaus anzupassen, Abweichung siehe oben
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 10/2016; zur Errichtung eines Carports mit Flachdach, auf dem Grundstück FlNr. 129/5; Gkg. Seestall, Mitterfeldweg 19; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen