beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis Privilegierung geklärt ist.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen