Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum BA 06/2016; Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, auf dem Grundstück FlNr. 466 Gemarkung Unterdießen, Lindenhof 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherren feststellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen