Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom
Bebauungsplan Leeder „Nördlich Wegäcker“ hinsichtlich der Gestaltung der
Zufahrt zum Grundstück.
Das Vorhaben
ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.
Es sind
folgende Abweichungen geplant:
- Geplante
Breite der Zufahrt Süd ca. 9,31 m, zulässig maximal 4,5 m (A-Festsetzungen
7.1)
- Weitere
Zufahrt im Norden des Grundstückes mit einer Breite von ca. 3 m geplant,
zulässig maximal eine Zufahrt je Grundstück (A-Festsetzungen 7.1).
Die Unterschriften der nördlich und südlich angrenzenden Nachbarn liegen vor. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 11/2016; Herstellung der Zufahrten, auf dem Grundstück FlNr. 539/35; Gkg. Leeder, J.-Schöner-Str. 8; wird das Einvernehmen mit dem Vorbehalt, Zufahrt Nord 3 m und Zufahrt Süd 6 m (somit eine Verdoppelung zu den Vorgaben im Bebauungsplan) nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen