beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Es weicht jedoch von den Vorgaben der Stellplatzsatzung Fuchstal ab. Der Stauraum vor der Garage soll anstatt vorgeschrieben 5 m nur 4 m betragen. Der gemeindliche Streifen mit Magerrasen ist im Einfahrtsbereich ca. 1 m breit, sodass der Abstand von 5 m von Garagentor bis Asphalt Erschließungsstraße gegeben wäre. Ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen