Sachvortrag:
- Die Garage verlässt das Baufenster rot (A-Festsetzungen durch Text, 5.2 sowie B-Festsetzungen durch Planzeichen 6.) Der aus dem roten Baufenster herausragende Teil der Garage liegt jedoch im blauen Baufenster für Hauptgebäude.
- Es ist ein Widerkehr an der Südfassade geplant, zulässig ist dies nur als Garageneinschiftung. (A-Festsetzungen 6.4.2). Hierzu hat das Bauordnungsamt im Landratsamt bereits eine Befreiung in Aussicht gestellt, wenn die Vorgaben von A-Festsetzungen 6.4.3 Zwerchgiebel, sowie 6.2.2 untergeordnete Wandvorsprünge eingehalten werden. Hier werden der maximale Wandvorsprung sowie die Breite im Verhältnis zur gesamten Fassadenlänge geregelt. Beide Punkte sind in der Planung eingehalten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen