Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den vorliegenden Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die entsprechenden Anlagen. Anstehende Fragen werden beantwortet.
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fuchstal
(Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.838.700,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.787.500,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 280 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen