Nachtrag: 17.03.2016 Nummer 1

beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den vorliegenden Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die entsprechenden Anlagen. Anstehende Fragen werden beantwortet.


Beschluss:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Unterdießen (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                     1.832.700,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                3.041.500,00 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                                                                         1.500.000,00 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                               300 v.H.

   b) für die Grundstücke (B)                                                                          300 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                            340 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                        250.000,00 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen