beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es soll eine Doppelgarage mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 48,36 m² abgebrochen und eine Doppelgarage mit „Überdach Holzbearbeitung“ sowie „Überdach Gummiwagen“ errichtet werden. Die Überdachungen stellen, laut Planung, keine eigenständigen Gebäude dar. Die gesamte Brutto-Grundfläche des geplanten Neubaus beträgt ca. 98,18 m². Aus Sicht der Verwaltung werden öffentliche Belange beeinträchtigt, weil die Nutzung der Darstellung im Flächennutzungsplan, Fläche für die Landwirtschaft, widerspricht. Die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Eine erforderliche Abstandsflächenübernahme-Erklärung seitens FlNr. 593/1 liegt nicht vor.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen