beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 27. Sitzung vom 22.03.2016 TOP I.7 trägt der Bürgermeister den Antrag von Frau Rita Bau-Lang und Herrn Martin Lang vom 12.04.2016 vor. Mit diesem Antrag erklären sich die Bauwerber bereit, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen.

Zudem informiert der Bürgermeister über die Stellungnahme des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München mit E-mail  vom 14.04.2016.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Änderung des Bebauungsplanes Planungshoheit der Gemeinde ist. Eine Bebauungsplanänderung kommt in Betracht, wenn tragfähige Gründe dafür vorliegen. Bei dieser Entscheidung sind die Interessen der Antragsteller und die Interessen der Bauwerber, die bereits im Vertrauen auf den Bestand der Satzung Gebäude errichtet haben, die den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen, abzuwägen.


Beschluss:

 

Der Änderung des Bebauungsplanes gemäß dem Antrag vom 12.04.2016 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    11         Stimmen

 

Eine Befreiung vom Maß der Wandhöhe für eine geringfügige Anhebung der Wandhöhe, um die Vorgaben der gestiegenen energetischen Anforderungen erreichen zu können (EnEV), wird in Aussicht gestellt, wenn dadurch das grundsätzliche Ziel der Einbeziehung des Obergeschosses in den Dachraum nicht aufgegeben wird.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen