beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben wurde bereits im Jahre 2008 genehmigt (V-613-2008-2). Die Genehmigung wurde bis Ende 2013 mehrfach verlängert. Danach ist diese durch Fristversäumung erloschen und muss aus diesem Grunde neu beantragt werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid, BV 02/2016; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück FlNr. 2574; Gemarkung Leeder, Welden, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen