Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben wurde bereits im Jahre 2008 genehmigt (V-613-2008-2). Die Genehmigung wurde bis Ende 2013 mehrfach verlängert. Danach ist diese durch Fristversäumung erloschen und muss aus diesem Grunde neu beantragt werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Antrag auf Vorbescheid, BV 02/2016; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück FlNr. 2574; Gemarkung Leeder, Welden, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen