beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben wurde mit dem LRA vorbesprochen. Es wurde hier die Möglichkeit gesehen, auf der Grundlage von § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB (siehe Anlage) bis zu drei weitere Wohnungen zu genehmigen.


Beschluss:

 

Zum BA 27/2016; Einbau von zwei weiteren Wohneinheiten in ein ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude, auf dem Grundstück FlNr. 550/6; Gemarkung Seestall, Römerkessel 5; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen