Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben wurde mit dem LRA vorbesprochen. Es wurde hier die Möglichkeit gesehen, auf der Grundlage von § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB (siehe Anlage) bis zu drei weitere Wohnungen zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen