Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Wegäcker. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es soll von A-Festsetzungen Pkt. 7.1 abgewichen werden. Hier ist eine maximale Einfahrtsbreite von 4,5 m vorgegeben, geplant sind 9 m. Die Begründung des Antrages wird verlesen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 24/2016; zur Verbreiterung der Einfahrt, auf dem Grundstück FlNr. 538/11; Gkg. Leeder, Wegäcker 11; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen