beschlossen

Ja: 12, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Wegäcker. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es soll von A-Festsetzungen Pkt. 7.1 abgewichen werden. Hier ist eine maximale Einfahrtsbreite von 4,5 m vorgegeben, geplant sind 9 m. Die Begründung des Antrages wird verlesen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 24/2016; zur Verbreiterung der Einfahrt, auf dem Grundstück FlNr. 538/11; Gkg. Leeder, Wegäcker 11; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen