beschlossen

Ja: 12, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Mühlgasse“ (3. und 5. Änderung), weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung ist:

-          es soll ein Einzelhaus gebaut werden, vorgegeben ist ein Doppelhaus

-           

Von dieser Vorgabe des BBPL wurden bereits zwei Bauherren befreit.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 23/2016, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, auf den Grundstücken FlNr. 560/6 und 560/7; Gkg. Leeder, Schulstr. 10 und 12; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen