beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der BA wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 04.08.2008; AZ B-607-2008-2 genehmigt und mehrmals verlängert. Der Antrag auf weitere Verlängerung der Genehmigung wurde fristgerecht gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (vom 04.08.2008 AZ B-607-2008-2), BA 35/2016; Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses, auf dem Grundstück FlNr. 271; Gemarkung Seestall, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen