Sachvortrag:
Der BA wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 04.08.2008; AZ B-607-2008-2 genehmigt und mehrmals verlängert. Der Antrag auf weitere Verlängerung der Genehmigung wurde fristgerecht gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (vom 04.08.2008 AZ B-607-2008-2), BA 35/2016; Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses, auf dem Grundstück FlNr. 271; Gemarkung Seestall, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen